Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können seit Donnerstag 5. November 2020 ein Gesuch einreichen. nothilfe.suisseculturesociale.ch
Weitere Informationen: www.suisseculture.ch
Die Nothilfe über Suisseculture Sociale wird auch unter dem Covid-19 Gesetz weitergeführt. Hauptberufliche Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können seit Donnerstag 5. November 2020 ein Gesuch einreichen. nothilfe.suisseculturesociale.ch
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