Beschrieb / Richtlinien
Ausgangslage
In Anbetracht der Entwicklung der Filmproduktion in der Schweiz und in der Erkenntnis, dass die ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht eine eigenständige Kulturförderpolitik erlauben, hat die Kulturkommission ein neues Schwerpunktprogramm für die Förderung der Filmproduktion entwickelt, das den zur Verfügung stehenden Mitteln im Verhältnis zu jenen aus andern Finanzierungsquellen gebührend Rechnung trägt.
Ziele
Die Stiftung Kulturfonds will die Förderung der Produktion neuer Kinofilme weiterführen. Die ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollen möglichst effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Ein System der automatischen Förderung wird die von den massgebenden Förderinstitutionen unterstützten Projekte stärken und dies nach wie vor im Sinne einer Restfinanzierung, aber unter Verzicht einer zusätzlichen Selektion durch eine Expertenkommission.
Es handelt sich dabei nicht um ein Giesskannenprinzip (im Sinne des Bewässerns einer Vielzahl neuer Keimlinge bzw. neuer Projekte), denn der Kulturfonds wird nur drehbereite Projekte unterstützen, so dass bereits fortgeschrittene Projekte realisiert werden und «zur Blüte gelangen».
Die Unterstützung fliesst in die Filmproduktion. Auf diese Weise können alle Mitgliederkategorien von Suissimage davon profitieren, also von den Drehbuchautor_innen über die Regisseur_innen bis zu den Produzentinnen. Die Höhe der Unterstützungsbeiträge bemisst sich dabei im Verhältnis zu den für Drehbuch und Regie vereinbarten Vergütungen, womit auch ein Anreiz zu vorteilhafteren Verdienstmöglichkeiten für die UrheberInnen geschaffen werden kann.
Beim System haben aber künftig alle Produzentinnen die Gewissheit einer Unterstützung durch Suissimage, falls ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt und sie kennen im Voraus den Unterstützungsbeitrag, mit dem sie rechnen können.
Richtlinien
Das neue Schwerpunktkonzept basiert auf den folgenden Richtlinien:
Kulturfonds Suissimage
Beschrieb / Richtlinien
Ausgangslage
In Anbetracht der Entwicklung der Filmproduktion in der Schweiz und in der Erkenntnis, dass die ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht eine eigenständige Kulturförderpolitik erlauben, hat die Kulturkommission ein neues Schwerpunktprogramm für die Förderung der Filmproduktion entwickelt, das den zur Verfügung stehenden Mitteln im Verhältnis zu jenen aus andern Finanzierungsquellen gebührend Rechnung trägt.
Ziele
Die Stiftung Kulturfonds will die Förderung der Produktion neuer Kinofilme weiterführen. Die ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollen möglichst effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Ein System der automatischen Förderung wird die von den massgebenden Förderinstitutionen unterstützten Projekte stärken und dies nach wie vor im Sinne einer Restfinanzierung, aber unter Verzicht einer zusätzlichen Selektion durch eine Expertenkommission.
Es handelt sich dabei nicht um ein Giesskannenprinzip (im Sinne des Bewässerns einer Vielzahl neuer Keimlinge bzw. neuer Projekte), denn der Kulturfonds wird nur drehbereite Projekte unterstützen, so dass bereits fortgeschrittene Projekte realisiert werden und «zur Blüte gelangen».
Die Unterstützung fliesst in die Filmproduktion. Auf diese Weise können alle Mitgliederkategorien von Suissimage davon profitieren, also von den Drehbuchautor_innen über die Regisseur_innen bis zu den Produzentinnen. Die Höhe der Unterstützungsbeiträge bemisst sich dabei im Verhältnis zu den für Drehbuch und Regie vereinbarten Vergütungen, womit auch ein Anreiz zu vorteilhafteren Verdienstmöglichkeiten für die UrheberInnen geschaffen werden kann.
Beim System haben aber künftig alle Produzentinnen die Gewissheit einer Unterstützung durch Suissimage, falls ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt und sie kennen im Voraus den Unterstützungsbeitrag, mit dem sie rechnen können.
Richtlinien
Das neue Schwerpunktkonzept basiert auf den folgenden Richtlinien:
Kulturfonds Suissimage