Einreichung
Wie bei den Gesuchen beim BAK muss das Gesuch von einer Verleihfirma eingereicht werden, die im Handelsregister der Schweiz eingetragen sowie im Vertriebsregister des BAK registriert ist, und zusätzlich eines der beiden folgenden Kriterien erfüllt:
- Die Verleihfirma bringt pro Jahr mindestens drei neue Filme mit jeweils mindestens 50 Vorführungen in Schweizer Kinos heraus oder
- Die Verleihfirma hat bereits mindestens drei Filme mit einem gewissen Erfolg vertrieben (mindestens 5000 Kinoeintritte in der Schweiz für einen Dokumentarfilm, mindestens
10 000 Kinoeintritte in der Schweiz für einen Spiel- oder Animationsfilm, wobei das Herkunftsland des Films keine Rolle spielt).
Der Antrag muss mindestens einen (1) Monat vor dem Kinostart des Films via Formular eingereicht werden.
Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und folgende Beilagen enthalten:
- Einen unterzeichneten Vertriebsvertrag;
- Die Liste der geplanten Sondervorführungen mit Daten und Orten, jedoch mindestens drei (3) bestätigte Veranstaltungen in mindestens zwei (2) verschiedenen Schweizer Kantonen über maximal drei (3) Monate pro Sprachregion, mit der Liste der für jede Veranstaltung anwesenden Teammitglieder. Die Vorführungen müssen öffentlich zugänglich sein und ausserhalb eines Festivalrahmens stattfinden.
Die Unterlagen sind per E-Mail in einer einzigen PDF-Datei an daniela.eichenberger(at)suissimage.ch zu senden.
Bedingungen
Der Film muss zuvor durch das automatische Förderprogramm des Kulturfonds Suissimage unterstützt worden sein (siehe Reglement).
Der gewährte Betrag beläuft sich auf CHF 1000 pro Veranstaltung und maximal CHF 8000 pro Film.
Die Liste der geplanten Sondervorführungen enthält die voraussichtlichen Kosten für die Begleitung der Teams pro Veranstaltung. Mindestens 25% der Förderung pro Veranstaltung müssen für die tatsächliche Vergütung der anwesenden Teammitglieder verwendet werden.
Der Veranstaltungsort muss ein Kino sein, das Mitglied von ProCinema ist.
Logo
Die Verleihfirma muss das Logo der Kulturstiftung Suissimage auf allen Werbematerialien für die Veranstaltungen (Begrüssungsfolie, Einladungen usw.) anbringen.
Zahlung
Der Pauschalbetrag von CHF 1000 pro Veranstaltung wird auf der Grundlage der endgültigen Unterlagen gewährt, die nach Abschluss der Auswertung, spätestens jedoch achtzehn (18) Monate nach der ersten Spezialvorstellung, eingereicht werden müssen.
Wird diese Frist nicht eingehalten, verfällt die Förderung automatisch.
Die Abschlussunterlagen enthalten eine Liste der Personen, die tatsächlich an der Filmvorführung pro Veranstaltung teilgenommen haben, den Nachweis ihrer Vergütung sowie Fotos der auf der Bühne auftretenden Personen und Screenshots der Websites der betreffenden Kinos.
Die Zahlung erfolgt nach Prüfung der Abschlussunterlagen.
Allgemeine Bedingungen
Die Entscheidungen des Kulturfonds sind nicht begründet; sie sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Die Auszahlung der Unterstützung kann an Bedingungen geknüpft sein.
Dieses Reglement kann jederzeit geändert werden.
Die Kulturstiftung Suissimage entscheidet jeweils Ende des Jahres über die Fortsetzung dieses Förderprogramms.
Lausanne/Bern, Januar 2026