Beschrieb / Richtlinien
Ausgangslage
In Anbetracht der Entwicklung der Filmproduktion in der Schweiz und in der Erkenntnis, dass die ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht eine eigenständige Kulturförderpolitik erlauben, hat die Kulturkommission ein Schwerpunktprogramm für die Förderung der Filmproduktion entwickelt, das den zur Verfügung stehenden Mitteln im Verhältnis zu jenen aus andern Finanzierungsquellen gebührend Rechnung trägt.
Ziele
Die Stiftung Kulturfonds will die Förderung der Produktion neuer Kinofilme weiterführen. Die ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sollen möglichst effizient und sinnvoll eingesetzt werden. Ein automatisches Fördersystem unterstützt Projekte, die von den wichtigsten Organisationen finanziert werden, immer als zusätzliche Finanzierung, aber ohne eine weitere Auswahl der Anträge durch eine Expertenkommission.
Es handelt sich dabei nicht um ein Giesskannenprinzip (im Sinne des Bewässerns einer Vielzahl neuer Keimlinge bzw. neuer Projekte), denn der Kulturfonds wird nur drehbereite Projekte unterstützen, so dass bereits fortgeschrittene Projekte realisiert werden und «zur Blüte gelangen».
Die Unterstützung fliesst in die Filmproduktion. Auf diese Weise können alle Mitgliederkategorien von Suissimage davon profitieren, also von den Drehbuchautor_innen über die Regisseur_innen bis zu den Produzentinnen. Die Höhe der Unterstützungsbeiträge bemisst sich dabei im Verhältnis zu den für Drehbuch und Regie vereinbarten Vergütungen, womit auch ein Anreiz zu vorteilhafteren Verdienstmöglichkeiten für die Urheber_innen geschaffen werden kann.
Beim System haben aber künftig alle Produzentinnen die Gewissheit einer Unterstützung durch Suissimage, falls ihr Projekt die Voraussetzungen erfüllt und sie kennen im Voraus den Unterstützungsbeitrag, mit dem sie rechnen können.
Richtlinien
Das neue Schwerpunktkonzept basiert auf den folgenden Richtlinien:
- Es handelt sich um eine automatische Förderung von Filmprojekten (lange Spiel- und Dokumentarfilme) für eine Kinoauswertung;
- es werden nur Projekte unterstützt, die bereits vom Bundesamt für Kultur (BAK) und/oder von einer Unternehmenseinheit der SRG SSR gestützt auf einen Vertrag im Rahmen des «Pacte de l’Audiovisuel» eine Beteiligung zugesichert erhalten haben;
- der Unterstützungsbeitrag berechnet sich in Prozenten der Vergütungen, die an die am Projekt beteiligten Schweizer Urheber_innen bezahlt werden, wobei es eine Obergrenze gibt;
- die Höhe der Unterstützungsbeiträge kann jederzeit neu festgelegt werden, falls es die finanzielle Situation des Kulturfonds erfordert.