Stiftungsrat
Gemäss Statuten werden die Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte des Solidaritätsfonds Suissimage durch die Generalversammlung von Suissimage gewählt. Dabei wird auf eine ausgewogene Vertretung von Urheber_innen und Rechteinhaber_innen geachtet. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Bei Fragen zu Unterstützungsleistungen und Tipps über das Vorgehen können Sie sich an ein Mitglied des Stiftungsrates wenden:
Tizian Büchi
gvmvna@geefff.pu
Dieter Gränicher
vasb@zbzragnsvyz.pu
Trudi Lutz
gehqv.yhgm@tzk.pu
Caterina Mona
pzban@tzk.pu
Aline Schmid
nyvar@ornhibvesvyzf.pu