Suissimage

Suissimage
Login
Downloads
Suche
DE FR IT EN
  • Login
  • Downloads
  • Kontakt
  • Links
  • FAQ

Die Telefonzentrale
T +41 31 313 36 36

◕Montag – Donnerstag:
09:00 – 12:00
13:00 – 16:30

◕Freitag:
09:00 – 12:00
13:00 – 16:00

⦿Standort Bern
Neuengasse 23
3001 Bern
T +41 31 313 36 36
znvy@fhvffvzntr.pu

⦿Standort Lausanne
Rasude 2
1006 Lausanne
T +41 21 323 59 44
ynar@fhvffvzntr.pu

  • Impressum
  • Rechtliche Hinweise / Datenschutzerklärung
  • FAQ
    • Allgemein
    • Privatgebrauch
    • Schulen
    • Ausländische Berechtigte
  • Downloads
    • Portrait
      • Statuten
      • Geschäfts- und Transparenzberichte
    • Mitglieder
      • Mitgliedervertrag
      • Musterverträge
      • Merkblätter
      • Werkanmeldung
      • Verteilung
      • Urheberrechtsdschungel
    • Ausländische Berechtigte
    • Nutzer_innen
      • Tarife
      • Merkblätter
    • Kulturfonds
      • Statuten
      • Jahresberichte
      • Logo
      • Automatischer Herstellungsbeitrag
      • Wettbewerb Momentum
      • Wettbewerb Kinderfilme
    • Solidaritätsfonds
      • Reglement
      • Statuten
      • Jahresberichte
      • Merkblätter
      • Gesuchsformular
    • FAQ
      • Merkblätter
  • Portrait
    • Tätigkeit
      • Unser Geschäft
      • Geschichte
      • Leitbild
    • Organe
      • Geschäftsstelle
      • Vorstand
      • Generalversammlung
      • Offene Stellen
    • Dienstleistungen
      • respect ©opyright!
      • Sitzungszimmer
      • Drehbuchhinterlegung
  • Mitglieder
    • Beitritt
    • Werkanmeldung
      • Wegleitung
      • Formular
      • ISAN
    • Rechtsdienst
      • Rechtsberatung
      • Kontrolle von Verträgen
    • Drehbuchhinterlegung
    • Begutachtungsstelle
  • Nutzer_innen
    • Tarife
  • Kulturfonds
    • Kurzportrait
    • Stiftungsrat
    • Sitzungsdaten
    • Automatischer Herstellungsbeitrag
      • Reglement
    • Wettbewerb Momentum
      • Reglement
    • Wettbewerb Kinderfilme
      • Reglement
    • Förderung für das Schreiben von Serien
  • Solidaritätsfonds
    • Kurzportrait
    • Stiftungsrat
    • Reglement
    • Gesuchsformular

Neuengasse 23
Postfach, 3001 Bern
T +41 31 313 36 36

@ mail[at]suissimage.ch
Reglement

Reglement Automatischer Herstellungsbeitrag

Richtlinien
Der Kulturfonds Suissimage fördert die Herstellung von Schweizer Kinofilmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Langfilme ab 60 Minuten Dauer
  2. der Genres Spiel-, Animations- und Dokumentarfilm
  3. mit vorgesehener Erstauswertung im Kino,
  4. die entweder einen Herstellungsbeitrag (nur selektiv) des Bundesamtes für Kultur erhalten haben und/oder
  5. eine Unterstützung von SRG SSR im Rahmen des «Pacte de l’Audiovisuel Kino»
  6. deren Finanzierung gesichert ist und
  7. bei denen die Dreharbeiten noch nicht abgeschlossen sind.

    Antragsbedingungen
  8. Der/die Produzent_in ist Schweizer_in oder die Produktionsfirma hat ihren Sitz seit mindestens 3 Jahren in der Schweiz.
  9. Der/die Regisseur_in ist Schweizer Bürger_in oder hat seit mindestens 3 Jahren Wohnsitz in der Schweiz.
  10. Bei Koproduktionen muss der/die Schweizer Produzent_in sicherstellen können, dass die Löhne der Schweizer Autor_innen und Regisseur_innen vollständig und gemäss den produzierten Verträgen ausbezahlt werden.
  11. Der Anteil des/der Schweizer Produzent_in muss mindestens 20% oder mehr betragen.
  12. Das Gesuchdossier muss im PDF-Format mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
    a) vollständig ausgefülltes und von der Produzentin unterzeichnetes Formular
    b) detailliertes Budget
    c) detaillierter Finanzierungsplan
    d) beidseitig unterzeichnete/r Drehbuchvertrag/Drehbuchverträge
    e) beidseitig unterzeichnete/r Regievertrag/Regieverträge
    f) Verfügung des BAK (selektive Filmförderung) und/oder
    g) unterzeichneter Pacte-Koproduktionsvertrag Kino mit der SRG SSR
    h) bei Koproduktionen der/die unterzeichnete/n Koproduktionsvertrag/-verträge
    i) Liste technischer Mitarbeiter_innen
    j) Bestätigung Drehbeginn und -ende (unterzeichnet)
    k) Drehbuch

    Ablauf
  13. Die Gesuche können jederzeit beim Kulturfonds Suissimage eingereicht werden.
  14. Die Produzentin erhält vom Sekretariat eine Eingangsbestätigung.
  15. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen durch Sekretariat und Kulturkommission, erhält die Produzentin eine Bestätigung des massgeblichen Beitrags.
  16. In den Fällen, wo die Produzentin auch Autor_in und Regisseur_in ist, muss sie belegen, dass ihr Honorar als Produzentin in einem vernünftigen Verhältnis zu jenem als Autor_in und Regisseur_in steht. Der finanzierte Beitrag für die Honorare der Produktion muss im Minimum 30% des Total der Entschädigungen (Honorare, Löhne) für den/die Autor_in + Regisseur_in + Produzentin ausmachen.
  17. Der massgebliche Betrag entspricht 60% der Budgetpositionen für Vergütungen (durch die Schweizer Produzentin) an die Schweizer Urheber_innen, d.h. Honorar und Rechte des/der Schweizer Regisseur_in sowie des/der Schweizer Drebuchautor_in. Eventuelle Beteiligungshonorare (Beteiligung an der Produktion) bleiben unberücksichtigt.
  18. Die Höchstgrenze des Unterstützungsbeitrags liegt bei CHF 150 000.
  19. Die Unterstützung ist in der Höhe von 80% des massgeblichen Beitrags garantiert.
  20. Die verbleibenden 20% werden je nach den am Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahr) noch verfügbaren Mitteln ganz, teilweise oder gar nicht überwiesen.
  21. Die Produzentin verpflichtet sich, beim Abschluss der Produktion dem Kulturfonds Suissimage folgende Unterlagen zukommen zu lassen:
    a) die Abrechnung über die Produktion spätestens drei Monate nach Kinostart
    b) die Belege für die Überweisung der Vergütungen an die Urheber_innen; resp. die Auszüge der Banküberweisungen vom Konto der Produktion auf das Privatkonto der Drehbuchautor_innen und der Regisseur_innen für die Honorare, wie sie im Gesuch beim Kulturfonds Suissimage ausgewiesen waren.
  22. Die Unterstützung durch den Kulturfonds Suissimage und das Logo müssen im Vor- oder Abspann des Films und auf dem Filmplakat sichtbar sein.
  23. Die ausbezahlten Unterstützungen sind nicht rückzahlbar.
  24. Die Stiftung Kulturfonds Suissimage behält sich vor, die Zusprechung eines Beitrages im Rahmen dieser automatischen Förderung in Einzelfällen aus berechtigten Gründen zu verweigern.
  25. Das vorliegende Reglement kann durch den Kulturfonds Suissimage jederzeit revidiert werden.

Bern, 18.05.2009/12.04.2010/28.04.2011/15.12.2016/26.10.2017/01.01.2020/01.03.2023/25.04.2023/08.11.2023