Gewisse Formulierungen in den Drehbuch- und Regieverträgen mit der Produzentin sind von entscheidender Bedeutung dafür, ob – und aus welchen Ländern – die Autor_innen im Falle der Sendung eine Entschädigung über Verwertungsgesellschaften erhalten oder nicht. In den Musterverträgen von ARF/FDS, GARP, SFP, IG und Suissimage handelt es sich dabei um die Ziffern 4.3 (Drehbuchvertrag) und 6.3 (Regievertrag). Bestimmungen, welche sich zur Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften äussern, sollten unverändert übernommen werden und dürfen nicht durch andere, widersprechende Zusatzbestimmungen entkräftet werden. Wichtig ist auch, die jeweils aktuellste Version der Musterverträge zu verwenden.
Gerne sind wir bereit, Ihren Vertrag vor der Unterzeichnung zu überprüfen. Zögern Sie nicht, unseren Rechtsdienst zu kontaktieren.
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