Reglement Stoffentwicklung Kinderfilme
Ziel und Rahmen der Förderung
Die Stiftung Kulturfonds Suissimage richtet eine Förderung zur Stoffentwicklung von Kinderfilmen ein, um zeitgemässe Originalstoffe für das jüngste Kinopublikum zu unterstützen. Das Förderbudget beträgt CHF 200’000 pro Jahr über einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren.
Gegenstand
Es werden unabhängig produzierte Filmprojekte aller Genres unterstützt, die sich an Kinder bis 12 Jahren und ggf. deren Familien richten: Lange und mittellange Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, Serien.
Antragsteller_innen
Schweizer oder in der Schweiz wohnhafte Autor_innen, die ihr Kinderfilm-Projekt mit einer Schweizer Produktionsfirma entwickeln möchten.
Eingabedossier
Eingereicht werden soll
- ein Exposé (3 bis max. 10 Seiten) oder
- ein Treatment (max. 20 Seiten) oder
- eine erste Drehbuch-Fassung mit einer Erläuterung zur geplanten Überarbeitung oder
- ein Exposé, die Beschreibung der Idee oder eine Drehvorlage für Dokumentarfilmprojekte
und
- Anmerkungen der Autorin/des Autors zum Verständnis des Projektes und zur Beschreibung der Zielgruppe
- eine Beschreibung der Figuren (Fiktion) oder Protagonist_innen (Dokumentarfilm)
- die Liste der bereits gestellten Förderanträge und ihrer Resultate
- eine Filmo- und Biographie der Autorin / des Autors
- eine Absichtserklärung einer Schweizer Produktionsfirma, die mindestens einen abendfüllenden Kinofilm produziert hat.
Die Texte können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache verfasst sein.
Entscheid
Die Mitglieder des Kulturfonds Suissimage behandeln die Gesuche unter Beratung einer/s externen Expertin/en für Kinderfilme. Die Auswahl der Projekte wird nicht begründet.
Fördersummen
Die ausgewählten Projekte werden mit einer Summe von je CHF 15’000 bis 25’000 unterstützt.
Die Hälfte der Fördersumme wird gleich nach Auswahl des Projektes ausbezahlt, die andere Hälfte bei Ablieferung des Textes, der innerhalb von 9 Monaten fertig gestellt sein sollte. Auf Anfrage kann die Frist bis max. 3 Monate verlängert werden.
Für die Entwicklung des Projektes ist eine Begleitung durch eine/n professionelle/n Scriptconsultant obligatorisch, der/die Erfahrung mit Kinderfilmstoffen vorweist.
Eine Erstberatung durch den externen dramaturgischen Berater der Jury ist mit der Förderzusage unabdingbar verbunden. Eine weitere Begleitung durch eine/n professionelle/n Scriptconsultant folgt und ist ebenfalls obligatorisch.
Der Kulturfonds schlägt qualifizierte Berater_innen aus diesem Bereich vor und übernimmt Beratungshonorare bis zu CHF 3250 pro Projekt. Die Rechnungen müssen vor Ablauf der 9 Monate zur Erstattung eingereicht werden.
Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, entfällt die Auszahlung der 2. Tranche sowie weitere Ansprüche aus dieser Förderung.
Dieses Reglement kann jederzeit von der Kulturkommission revidiert werden.
Bern/Lausanne, den 19. September 2023