Sie können Mitglied von Suissimage werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (Ziff. 3.1 lit. a und b Statuten):
Entweder sind Sie
- Urheber_in in der Funktion Drehbuch/Dialog oder Regie, oder
- Sie haben in einer anderen Funktion bei einem Film einen urheberrechtlich relevanten Beitrag geleistet; oder
- Sie sind Rechteinhaber_in, d.h. eine Produzentin, eine Verleiherin, ein Weltvertrieb oder ein_e andere_r Rechteinhaber_in, der/die im Film- und Audiovisionsbereich tätig ist und Urheberrechte erworben hat.
- Weiter haben Sie einen besonderen Bezug zur Schweiz, wie insbesondere Wohnsitz, Sitz oder Nationalität, und
- verfügen über Rechte an Filmen, die genutzt werden.
Seit 1996 können unter gewissen Voraussetzungen neben den Angehörigen der Funktionen Drehbuch und Regie weitere Mitwirkende am Film (die Filmtechniker_innen) Mitglied von Suissimage werden (Ziff. 3.1 lit. c Statuten). Dies unter der Bedingung, dass die Produzentin und die/der Regisseur_in eines Filmes, an dem sie mitgewirkt haben, bestätigen, dass ihr Mitwirken urheberrechtlich relevant war. Weitere Informationen sind auch dem Merkblatt des ssfv zu entnehmen.
Als Mitglied haben Sie ein Mitbestimmungsrecht an der jährlich stattfindenden Generalversammlung und damit die Möglichkeit, direkt Einfluss zu nehmen.
Die Mitgliedschaft bei Suissimage ist kostenlos. Studieren Sie unverbindlich den Suissimage Mitgliedervertrag und unser «Augenmerk» und kontaktieren Sie uns schriftlich oder per E-Mail, falls Sie Mitglied werden möchten.
Telefon Mitgliederverwaltung:
T +41 31 313 36 55 oder T +41 31 313 36 59, oder T +41 31 313 36 44
E-Mail: znvy@fhvffvzntr.pu