Zu den Aufgaben einer Urheberrechtsgesellschaft gehört traditionellerweise auch die Kulturförderung für ihre Mitglieder. Entsprechend internationaler Usanz werden dafür 10% der Einnahmen aus dem Inland für Kultur und Fürsorge zur Verfügung gestellt.
Suissimage hat für diese beiden Aufgaben den Kulturfonds Suissimage und den Solidaritätsfonds Suissimage geschaffen. Bei diesen beiden Fonds handelt es sich um selbständige und von der Urheberrechtsgesellschaft unabhängige Stiftungen. Die Wahl des Stiftungsrates erfolgt durch die Generalversammlung der Suissimage, die auch über die finanziellen Mittel entscheidet.
Die Stiftung Kulturfonds Suissimage unterstützt das Schweizer Filmschaffen im weitesten Sinne mit finanziellen Mitteln und die Kulturkommission erarbeitet dazu spezifische Förderungskonzepte.
Bei der Schwerpunktförderung der Stiftung Kulturfonds handelt es sich um eine automatische Förderung von Schweizer Spiel- und Dokumentarfilmen für das Kino. Es werden nur Projekte unterstützt, die bereits vom Bundesamt für Kultur (BAK) und/oder von einer Unternehmenseinheit der SRG SSR gestützt auf einen Vertrag im Rahmen des «Pacte de l’Audiovisuel», eine Beteiligung zugesichert erhalten haben. Konzeptbeschrieb, Reglement und Antragsformular können auf der Website oder beim Sekretariat von Suissimage bezogen werden.
Neben diesen Schwerpunktprogrammen erarbeitet die Kommission weitere Programme. Damit sollen die spezifischen Bedürfnisse der schweizerischen audiovisuellen Branche für einen begrenzten Zeitraum erfüllt werden. Wie zum Beispiel die finanzielle Unterstützung für das Überspielen von Schweizer Filmen auf DVD (2001–2005), die Treatmentförderung (2007–2011) und die Promotionsförderung (2011–2013). Das Programm zur Förderung der Digitalisierung von Schweizer Filmen (2014 -2017), Unterstützung der kreativen Projektentwicklung (2013-2017) und die Stoffentwicklung für Kinderfilme (2019-2023).
Das Stiftungsreglement sieht weiter vor, dass ein Teil der jährlich zufliessenden Mittel – ausserhalb des eigentlichen Schwerpunktkonzeptes – der Kulturkommission zur freien Verfügung stehen. Aus dieser sogenannten freien Quote können Projekte und Anlässe gefördert werden, die für die gesamte schweizerische Film- und AV-Branche von Bedeutung sind und eine einmalige Unterstützung oder aber eine Anschubfinanzierung benötigen.
Die Stiftung Kulturfonds Suissimage kann sämtliche Initiativen, die sie für das Schaffen und die Förderung der Schweizer Film- und AV-Kultur als wichtig befindet, unterstützen. Sie kann mit anderen Institutionen zusammenarbeiten, die dieselben Ziele anstreben. So organisierte sie im Jahr 2018 einen Wettbewerb für Regisseurinnen, sowie den Wettbewerb momentum für die Realisierung eines drehreifen Projekts (2021-2022). Ausserdem beteiligt sich der Kulturfonds jährlich an der Finanzierung des Teleproduktions-Fonds.
Zusätzliche Auskünfte zur Stiftung Kulturfonds Suissimage erhalten Sie bei qnavryn.rvpuraoretre@fhvffvzntr.pu in unserem Sekretariat in Bern (T +41 31 313 36 30) oder bei erwnar.punffbg@fhvffvzntr.pu in Lausanne (T +41 21 312 51 50).