Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft Suissimage.
Die wichtigsten Aufgaben bestehen in der Genehmigung von Geschäftsbericht, Jahresrechnung und Budget, der Entlastung der Verwaltungsorgane, der Wahl von Vorstand und Stiftungsräten der Fonds sowie in der Genehmigung von Statuten und Verteilreglement.
Sie tagt einmal jährlich, jeweils am letzten Freitag im April. Eingeladen sind alle Mitglieder und Gäste. Anträge von Mitgliedern zur Traktandenliste müssen spätestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich vorliegen.
Weitere Einzelheiten zur Generalversammlung finden Sie in den Statuten Ziff. 8.2