Suissimage nimmt die Urheberrechte von Filmurheber_innen wie Drehbuchautor_innen und Regisseur_innen sowie von Inhaberinnen von Urheberrechten wie Filmproduzentinnen wahr. Wir haben den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass diese Berechtigten im Rahmen der Kollektivverwertung für die Nutzung ihrer audiovisuellen Werke ein angemessenes Entgelt erhalten.
Suissimage handelt für die verschiedenen Nutzungen mit den massgebenden Verbänden Tarife aus, in welchen die Nutzungsbedingungen festgelegt sind. Gestützt darauf erteilen wir unseren Kundinnen Lizenzen und ziehen die dafür geschuldeten Entschädigungen ein. In diesem Sinne sind wir Bindeglied zwischen den Nutzerinnen von audiovisuellen Werken einerseits und den Berechtigten an diesen Filmen andererseits.
Suissimage betreibt ein Monitoring über die effektiven Nutzungen ihres Repertoires und gleicht diese Daten mit ihrer Werkdatenbank ab, in welcher über 2,5 Millionen audiovisueller Werke mit den Berechtigten daran registriert sind. Auf diese Weise lassen sich die eingenommenen Vergütungen einfach und eindeutig an die Berechtigten verteilen. 10% des Verwertungserlöses kommt dabei vorab über die beiden Stiftungen Kulturfonds und Solidaritätsfonds Suissimage kollektiv den Angehörigen der Filmbranche zugute, während die verbleibenden 90% nutzungsbezogen und individuell an die Berechtigten zugewiesen werden. Die mit unserer Tätigkeit verbundenen Verwaltungskosten lagen in den letzten Jahren stets unter 4%, so dass wir von jedem eingenommenen Franken rund 96 Rappen an die Berechtigten weitergeben können.
Mittels Gegenseitigkeitsverträgen mit über 98 ausländischen Schwestergesellschaften in rund 45 Ländern wird sichergestellt, dass die von uns vertretenen Berechtigten auch für die Nutzung ihrer Werke im Ausland entschädigt werden und umgekehrt werden über dieses Netzwerk die ausländischen Berechtigten für die Nutzung ihrer Filme in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bezahlt.
Suissimage wurde 1981 durch die Schweizer Filmbranche gegründet, und zwar als private Non-Profit-Organisation in der rechtlichen Form einer Genossenschaft mit Sitz in Bern. Wir verfügen über die erforderliche Verwertungsbewilligung des Bundes, unsere Geschäftsführung und unser Verteilreglement sind der Aufsicht durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) unterstellt und unsere Tarife werden durch eine Eidgenössische Schiedskommission (ESchK) auf Angemessenheit hin überprüft.
Suissimage macht mit ihrer Tätigkeit neue, innovative Angebote — wie etwa Fernsehen aufs Handy — rechtlich erst möglich und sichert andererseits den Berechtigten an den genutzten Filmen dafür eine angemessene Vergütung.