Bei Dokumentarfilmen kann das «Momentum» in der Aktualität des Themas oder in der Wechselwirkung der Handlung mit einem aktuellen Ereignis liegen, das für den Erfolg des Projekts wichtig ist. Die Dringlichkeit kann sich auch aus der besonderen Lebens- oder Arbeitssituation der Protagonisten ergeben. Diese Förderung soll als primäre und entscheidende Finanzierung für die Produktion von Langformaten dienen; es darf sich weder um eine ergänzende noch um eine subsidiäre Finanzierung handeln. Darüber hinaus ist der «Momentum» Wettbewerb, auch wenn eine finanzielle Notlage vorliegen kann, kein Auffangbecken.
Bei Spielfilmen (lange Formate) kann sich das «Momentum» von nun an nur noch auf die Postproduktion und die Dringlichkeit der Veröffentlichung des Films beziehen.
In jedem Fall muss das «Momentum» offensichtlich sein und überzeugend dargestellt werden.
Die Qualität der Projektbeschreibung und des Drehbuchs bleiben die Hauptkriterien.
Richtlinien
Für Dokumentarfilme (real oder animiert) :
Finanzierung der Produktion oder Postproduktion (weder Entwicklung noch Drehbuch) :
– von Langfilmen (mit einer Länge von mehr als 50 Minuten) ;
– der für die Auswertung in Kinos bestimmt ist ;
– deren Finanzierung hauptsächlich und maßgeblich ist ;
– bei dem die Dreharbeiten noch nicht begonnen haben, außer in ordnungsgemäß begründeten Ausnahmen.
Für Spielfilme (real oder animiert) :
Finanzierung der Postproduktion (weder Entwicklung, noch Schreiben, noch Produktion) :
– von Langfilmen (mit einer Länge von mehr als 70 Minuten) ;
Projekte für Fernsehfilme, TV-Serien, Webserien oder andere Multimediaobjekte sind nicht teilnahmeberechtigt.
Gesuchsteller_innen
Das Dossier wird von einer Produktionsfirma mit Sitz in der Schweiz eingereicht, die seit mindestens einem Jahr im Handelsregister eingetragen ist und bereits einen abendfüllenden Kinofilm produziert hat.
Koproduktionsprojekte sind zulässig, aber die Schweiz muss mit über 50% die Mehrheit an den Projekten besitzen.
Ein_e Regisseur_in sowie eine Produktionsfirma können nur an einem einzigen eingereichten Projekt mitwirken.
Dossier
Das Dossier umfasst :
– das vollständig ausgefüllte Formular ;
– die Produktionsunterlagen mit den auf dem Formular angegebenen Elementen.
– für Anträge, die sich auf Postproduktion beziehen, Material oder Teaser zum ansehen
Es sind maximal zwei Einreichungen pro Projekt möglich, sofern sich die Umstände wesentlich geändert haben.
Einreichungen, die für eine reguläre Finanzierung in Frage gekommen wären, werden von vornherein abgelehnt.
Die Termine für die Einreichung sind auf der Website des Kulturfonds (www.suissimage.ch) angegeben. Das vollständige Dossier muss bis Mitternacht per E-Mail im PDF-Format an qnavryn.rvpuraoretre@fhvffvzntr.pu eingereicht werden.
Finanzierungsplan
Im Finanzplan muss die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gesicherte Finanzierung angegeben werden.
Auch abgelehnte und beantragte Förderungen müssen angegeben werden.
Der gewünschte Betrag der Finanzierung muss im Finanzplan enthalten sein.
Jury
Die Jury besteht aus den Mitgliedern des Stiftungsrats der Kulturstiftung Suissimage. Die Mitglieder der Jury unterliegen der Ausstands Pflicht der Kulturstiftung. Die Jury kann eine_n externe_n Berater_in hinzuziehen.
Die Entscheidungen der Jury werden nicht begründet; sie sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Die Auszahlung der Unterstützung kann an Bedingungen geknüpft werden.
Dieses Reglement kann jederzeit geändert werden.
Die Suissimage Kulturstiftung entscheidet jeweils Ende Jahr über die Weiterführung und den Betrag, der für diesen Wettbewerb zur Verfügung gestellt wird.
Lausanne/Bern, Januar 2025