Ziel und Rahmen der Förderung
Die Kulturfonds von SSA und Suissimage fördern das Schreiben und die Entwicklung einer Serie. Zu diesem Zweck wird eine jährliche Summe von CHF 200 000 bereitgestellt.
Gegenstand
Unterstützt werden Projektentwicklungen von Originalserien aller Genres: Fiktion, Dokumentation, Animation, mit einer Gesamtdauer von mindestens 40 Minuten, als Staffel mit mindestens 3 Episoden unterteilt.
Antragsteller_in
Schweizer Autor_innen oder in der Schweiz wohnhafte Autor_innen, die ihr Projekt mit einer unabhängigen und im Schweizer Handelsregister eingetragenen Produktionsfirma entwickeln möchten. Bei kollektiven Werken muss mindestens die Hälfte der Co-Autor_innen die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen oder in der Schweiz wohnhaft sein.
Der/die Autor_in darf sich nur mit einem Projekt pro Eingabetermin bewerben. Wenn es sich bei dem eingereichten Projekt um ein kollektives Werk handelt, kann dieselbe Gruppe von Co-Autor_innen ebenfalls nur ein Projekt pro Eingabetermin einreichen.
Eingabedossier
Die unten aufgeführten Unterlagen müssen eingereicht werden:
✓ für fiktionale Serien (Live Action oder Animation): eine Synopsis mit kurzer
Beschreibung der Protagonist_innen (maximal 2 Seiten);
✓ für Dokumentarserien (Live Action oder Animation): eine Beschreibung des Themas mit einer kurzen Beschreibung der Protagonist_innen (maximal 2 Seiten);
✓ für animierte fiktionale oder Dokumentarserien: eine Skizze des Mood Boards (maximal 2 Seiten);
✓ Ausführungen des/der Autor_in zum Projekt (Genre, Tonalität, Stil, Perspektive, Themen – maximal 2 Seiten);
✓ eine Film- und Biografie des/der Autor_in;
✓ eine Absichtserklärung einer im Handelsregister eingetragenen Produktionsfirma;
✓ im Falle einer Adaption: ein unterzeichneter Optionsvertrag.
Die Unterlagen können auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch eingereicht werden.
Projekte, für die sich bereits ein Sender interessiert, sind nicht förderfähig.
Ein Projekt, das bereits bei einem früheren Eingabetermin eingereicht wurde, kann kein zweites Mal eingereicht werden.
Die vollständigen Unterlagen müssen an diesen Link gesendet werden.
Jury und Entscheidungen
Die Kulturfonds von SSA und Suissimage ernennen eine aus drei bis fünf Fachleuten mit entsprechenden Kompetenzen bestehende Jury, welche die Projekte beurteilt.
Die eingereichten Projekte werden an einer jährlichen Sitzung von der Jury geprüft. Die Wahl und Entscheidungen der Jury werden nicht begründet.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Auszahlung und Fördersummen
Die Förderungen werden in zwei Tranchen ausbezahlt:
Die erste Tranche wird nach dem Förderentscheid an die Autor_innen der ausgewählten Projekte ausbezahlt und gegebenenfalls nach dem eingegebenen Verteilschlüssel aufgeteilt.
Die zweite Tranche wird nach Erhalt des konsolidierten Entwicklungsdossiers an die Autor_innen gemäss dem Verteilschlüssel ausbezahlt – oder auf Wunsch und Absprache an die Produktionsfirma. Das konsolidierte Entwicklungsdossier muss innerhalb von 18 Monaten nach der Auszahlung der ersten Tranche eingereicht werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Wird sie nicht eingehalten, wird die zweite Tranche des Beitrags nicht ausbezahlt (die erste, bereits ausbezahlte Rate, bleibt dem/der Autor_in erhalten).
Fiktionale Serien
Bei fiktionalen Serien beträgt der Gesamtbetrag pro gefördertes Projekt CHF 25 000.
CHF 15 000 werden nach der Entscheidung der Jury als erste Tranche ausbezahlt, die restlichen CHF 10 000 nach Erhalt des konsolidierten Entwicklungsdossiers.
Dokumentarserien
Bei Dokumentarserien beträgt der Gesamtbetrag pro gefördertes Projekt CHF 20 000.
CHF 15 000 werden nach der Entscheidung der Jury als erste Tranche ausbezahlt, die restlichen CHF 5000 nach Erhalt des konsolidierten Entwicklungsdossiers.
Das konsolidierte Entwicklungsdossier muss folgende Unterlagen enthalten:
✓ das Treatment der Staffel (kurze Darstellung des narrativen Bogens – maximal 5 Seiten);
✓ eine Kurzbeschreibung der Hauptcharaktere – mindestens 1 Seite);
✓ die Synopsis der ersten Episode (eine halbe Seite);
✓ die Pitches der weiteren Episoden (maximal 10 Zeilen pro Episode);
✓ für animierte fiktionale oder Dokumentarserien: ein Mood Board (grafisches Konzept der in der Serie wiederkehrenden Hauptcharaktere und Szenenbilder – mindestens 3 Seiten);
✓ einen Options- oder Autor_innenvertrag, der mit der Produktionsfirma unterzeichnet wurde.
Erwähnungen
Sobald die Serie in die Produktion geht, verpflichten sich der/die Autor_in und die Produktionsfirma, die Höhe der Förderung im Budget der Serie zu erwähnen und die Logos der beiden Kulturfonds im Vorspann jeder Episode, auf dem Plakat und im Werbematerial abzubilden.
Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt sofort in Kraft.
Es kann jederzeit revidiert werden.
Informationen per E-Mail :
SSA : qnivq.ohffrg@ffn.pu
Suissimage : qnavryn.rvpuraoretre@fhvffvzntr.pu
Lausanne/Bern, 14. Januar 2025