Gemäss Statuten werden die Stiftungsrät_innen des Kulturfonds SUISSIMAGE durch die Generalversammlung von SUISSIMAGE gewählt. Dabei wird auf eine ausgewogene Vertretung von Urheber_innen und Rechteinhaber_innen geachtet. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zur Zeit setzt sich der Stiftungsrat aus den folgenden Personen zusammen:
Gemäss Statuten werden die Stiftungsrät_innen des Kulturfonds SUISSIMAGE durch die Generalversammlung von SUISSIMAGE gewählt. Dabei wird auf eine ausgewogene Vertretung von Urheber_innen und Rechteinhaber_innen geachtet. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Zur Zeit setzt sich der Stiftungsrat aus den folgenden Personen zusammen: