Reglement
Die Anträge sind mindestens 10 Tage vor der Sitzung in einem einzelnen PDF-Dokument per E-Mail an
einzureichen.
Die Anträge enthalten:
- einen Projektbeschrieb;
- das Budget
- das Finanzierungskonzept für drei Jahre (bei längerfristigen Projekten);
- den beantragten Betrag;
- allfällige zusätzliche Erläuterungen, die für die Entscheidung von Bedeutung sein können.
Die Jury setzt sich aus den Mitgliedern der Kulturkommission zusammen. Für diese gilt die Ausstandspflicht der Kulturstiftung.
Die Entscheidungen der Jury werden nicht begründet; sie sind endgültig und können nicht angefochten werden.
Die Auszahlung der Förderung kann an Bedingungen geknüpft sein.
Dieses Reglement kann jederzeit geändert werden.
Die Kulturkommission entscheidet jedes Jahr über den für diese Förderung zur Verfügung stehenden Betrag.
Lausanne/Bern, Mai 2026