Am 24. Oktober 2024 läuft die Frist ab, bis zu der Mitglieder, Auftraggeber_innen und Schwestergesellschaften auf der ihnen zugestellten Kontroll-Liste fehlende Sendungen nachmelden können.
Bitte überprüfen Sie die Kontroll-Liste sorgfältig und beachten Sie, dass Ergänzungen, die nach diesem Datum bei uns eintreffen, für die Ordentliche Abrechnung 2023 nicht mehr berücksichtigt werden können. Wir danken für Ihr Verständnis.
Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.